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Wechselkennzeichen für Veteranen, Oldtimer & Youngtimer

Ab sofort (1. Juli 2012) können Autobesitzer in Deutschland das neue Wechselkennzeichen beantragen. Damit dürfen zwei Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild gefahren werden. Mit dem Wechselkennzeichen können zum Beispiel zwei Pkw, zwei Oldtimer oder zwei Motorräder betrieben werden – auch die Kombination Pkw/Wohnmobil ist möglich. Das Wechselkennzeichen wird dann für beide Fahrzeuge zugeteilt, darf aber immer nur an einem der beiden geführt werden. Bisher gab es für solche Fälle nur die Möglichkeit, beide Autos separat für das ganze Jahr anzumelden oder eines der Fahrzeuge für einen begrenzten Zeitraum mit einem Saisonkennzeichen anzumelden. Nachteil, man muß für beide Fahrzeuge die komplette Steuer zahlen.

 

Quelle: Auto  Bild 

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H - Kennzeichen für Veteranen und Oldtimer

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In Deutschland können Besitzer von Oldtimern für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Voraussetzungen für die Erteilung des Oldtimer H-Kennzeichens ist der vorwiegende Einsatz des Fahrzeugs zur „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“. Die Erstzulassung des Veterans muss vor mindestens 30 Jahren geschehen sein.

 

 Neue Richtlinien für H-Kenzeichen

Für die Begutachtung von Oldtimern gilt eine geänderte Richtlinie. Die frühere Bewertungsskala mit Zustandsnoten für Fahrzeuge fällt demnach weg. Weiterhin ist aber ein amtliches Gutachten erforderlich, um das steuerbegünstigte H-Kennzeichen für ein historisches Fahrzeug zu bekommen, erläutert Thomas Caasmann, Klassiker-Experte der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Das Gutachten stellen Sachverständige von Prüforganisationen wie GTÜ, TÜV, Dekra oder KÜS für erhaltenswerte Fahrzeuge aus. Die angepasste Richtlinie gilt seit dem 1. November 2011.

H-Kennzeichen: Neue Regelung für Vergabe gilt seit Ende 2011

Voraussetzung für eine positive Fahrzeugbegutachtung ist nach GTÜ-Angaben, dass ein Oldtimer zwar Gebrauchsspuren haben, jedoch nicht «verbraucht» sein darf. Die Hauptuntersuchung müsse unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik «ohne erkennbare Mängel» abgeschlossen werden können.

Es dürfen keine wesentlichen Fahrzeugteile fehlen, außerdem darf es keine Unfallrestschäden geben. Entspreche das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, sei eine Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts laut der GTÜ im Regelfall nicht möglich. Zudem müsse nicht nur der Pflegezustand stimmen: Die Erstzulassung müsse mindestens 30 Jahre zurückliegen. Und der Oldie darf nicht durch modernes Tuning verbastelt sein.

Dezente Umbauten sind nach der angepassten Richtlinie zulässig, solange dafür zeitgenössische Teile verwendet werden und das Originalfahrzeug gut wiederzuerkennen ist. Bisher mussten Oldtimer-Besitzer für ein H-Kennzeichen nachweisen, dass Änderungen im ersten Jahrzehnt nach Erstzulassung oder Produktionsdatum des Fahrzeugs vorgenommen wurden.

 

Quelle: Autozeitung

 

 

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Jährliche Oldtimer Kfz-Steuer:

Pkw: 191 EUR

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Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und als “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut” zu bewerten sind. Der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen ohne besondere Einschränkungen einsetzen. Ein verkehrssicherer Zustand des Fahrzeuges, welches ein Oldtimer Kennzeichen beantragt, muss gewährleistet sein. Voraussetzung für die Ausstellung eines Oldtimer Kennzeichen ist die Begutachtung nach §21c durch den TÜV oder die DEKRA.

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Automobile und Oldtimer: H Kennzeichen für Oldtimer

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